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   BVerwG, 10.10.1958 - IV C 17.56   

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https://dejure.org/1958,1543
BVerwG, 10.10.1958 - IV C 17.56 (https://dejure.org/1958,1543)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1958 - IV C 17.56 (https://dejure.org/1958,1543)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1958 - IV C 17.56 (https://dejure.org/1958,1543)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.01.1958 - III C 25.57

    Körperliche Sache als Kriegssachschaden - "Als Verlust von Wohnraum entstandener"

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1958 - IV C 17.56
    Inzwischen hat der III. Senat in seinem Urteil vom 16. Januar 1958 (BVerwG III C 25.57) den Leitsatz aufgestellt:.
  • BVerwG, 22.03.1957 - IV C 9.56
    Auszug aus BVerwG, 10.10.1958 - IV C 17.56
    Unter Umständen können allerdings auch ohne Erreichung des Mindestgrundbetrages bei Vermögensschäden die Voraussetzungen des § 272 Abs. 1 LAG angenommen werden (BVerwG IV C 9.56, ZLA 57, 254 und RLA 57, 251).
  • BVerwG, 21.09.1956 - IV C 6.56
    Auszug aus BVerwG, 10.10.1958 - IV C 17.56
    Grundlage der Existenz eines Menschen ist eine Sache - von dem hier nicht in Betracht kommenden Fall des allmählichen Verzehrs der Substanz (BVerwGE 4, 71 [BVerwG 21.09.1956 - IV C 6/56]) abgesehen - nach dem - anders als Kayser ZLA 1958, 49 - auf dem bürgerlichen Recht aufgebauten Urteil des III. Senats vom 16. Januar 1958 dann, wenn der Mensch von den Nutzungen - Früchten oder Gebrauchsvorteilen - der Sache lebte.
  • BVerwG, 04.06.1954 - IV C 14.53
    Auszug aus BVerwG, 10.10.1958 - IV C 17.56
    Der Begriff "Existenzgrundlage" in Satz 1 geht - wie auch in Satz 3 - über den in Satz 2 dieser Vorschrift verwendeten Begriff der "beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage" hinaus; er wird im Urteil des Senats vom 4. Juni 1954 - IV C 14.53 - (NJW 1955, 516, BVerwGE 1, 152) als "Inbegriff derjenigen Umstände, die die Grundlage für die Existenz ausmachen", umschrieben und ist weit, d.h. dem Begriff "Lebensgrundlage" angenähert, aufzufassen.
  • BVerwG, 08.02.1957 - IV C 17.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1958 - IV C 17.56
    Grundlage der Existenz eines Menschen ist eine Sache - von dem hier nicht in Betracht kommenden Fall des allmählichen Verzehrs der Substanz (BVerwGE 4, 71 [BVerwG 21.09.1956 - IV C 6/56]) abgesehen - nach dem - anders als Kayser ZLA 1958, 49 - auf dem bürgerlichen Recht aufgebauten Urteil des III. Senats vom 16. Januar 1958 dann, wenn der Mensch von den Nutzungen - Früchten oder Gebrauchsvorteilen - der Sache lebte.
  • BVerwG, 02.06.1960 - III C 176.59

    Rechtsmittel

    Diesem stand das von der Beteiligten in ihrem Schriftsatz vom 9. Dezember 1959 erwähnte Urteil des IV. Senats vom 10. Oktober 1958 - BVerwG IV C 17.56 - nicht entgegen, das bei einer geringen Unterschreitung des in § 272 LAG bestimmten Grundbetrages die gesetzliche Vermutung gleichfalls gelten lassen will, jedoch einer anderweitigen Feststellung eines Existenzverlustes nicht im Wege steht.
  • BVerwG, 10.10.1958 - IV C 254.57

    Rechtsmittel

    Wie in dem Urteil des Senats vom 10. Oktober 1958 - BVerwG IV C 17.56 - ausgeführt ist, ist Grundlage der Existenz eines Menschen eine Sache nach dem auf dem bürgerlichen Recht aufgebauten Urteil des III. Senats vom 16. Januar 1956 - BVerwG III C 25.57 - (veröffentlicht in BVerwGE 7, 1 [BVerwG 16.01.1958 - III C 25/57]) dann, wenn der Mensch von den Nutzungen - Früchten oder Gebrauchsvorteilen - der Sache lebte.
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